Ski Wetten in der Schweiz: erlaubte Anbieter, Wettmärkte und der Preis der Quote

Updated Oktober 2026
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Wer in der Schweiz auf Ski Weltcup, Ski WM oder die nächsten Weltcup-Rennen wetten will, hat keine freie Anbieterwahl. Zwei Veranstalter dürfen hier Sportwetten durchführen, jedes Ski-Rennen muss auf einer geschlossenen Liste stehen, und jede Quote trägt eine Marge, die der Buchmacher einbehält. Wer das ignoriert, zahlt am Ende mehr, als die Werbung verspricht.

Ein frisch präparierter Hang mit Slalomstangen in einer Reihe im ersten Morgenlicht, Schneespuren im Hang und Berge im Hintergrund.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz.

20 Oktober 2026 – Stand der Angaben: Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Fassung 10.09.2026) und Spielregeln Sporttip Version 4.2.

Was Ski Wetten in der Schweiz überhaupt bedeutet

Skisport ist in der Schweiz seit jeher mehr als ein Wettmarkt. Skirennen sind Saisonbegleiter, der Weltcup fährt durch, die Ski Weltmeisterschaft steht alle zwei Jahre auf dem Programm. Wer auf Skirennen wetten will, fragt zuerst nach dem Wettprogramm, dann nach der Quote, dann nach dem Preis der Quote. Wer innerhalb der Schweiz spielt, ist zusätzlich an das Geldspielgesetz gebunden, das den Markt klein und übersichtlich hält.

Zwei Skier stecken aufrecht im Schnee neben einer Holzhütte, dahinter ein weites Alpenpanorama bei klarem Himmel.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Das Wettprogramm hängt am Veranstalter. In der Schweiz sind es genau zwei, die mit Bewilligung Sportwetten anbieten dürfen: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Wer wo spielen kann, richtet sich nach dem Wohnsitz. Swisslos bedient die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, die Loterie Romande die sechs Westschweizer Kantone. Wer in einem Kanton wohnt, der nicht zum Vertragsgebiet des Veranstalters gehört, kann sich dort nicht online registrieren.

Was gewettet werden darf, steht nicht im Ermessen des Veranstalters, sondern auf der Gespa-Liste. Diese Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten ist geschlossen: nur was draufsteht, darf angeboten werden. Trainingsläufe fallen aussen vor, Frauenwettbewerbe stehen drauf, soweit sie gelistet sind, Qualifikationsrunden nur, wenn die Liste es vorsieht. Eckball- oder Kartenmärkte, wie sie im Fussball üblich sind, kennt die Ski-Liste nicht. Wer eine Wette sucht, die nicht auf der Liste steht, wird sie bei keinem zugelassenen Anbieter finden.

Skisport passt in dieses Korsett, weil die Disziplinen seit Jahrzehnten stattfinden und Weltcup-Rennen, Weltmeisterschaften und die Disziplinen um einen Gesamtweltcup als Wettbewerbe gelistet sind. Live-Wetten sind innerhalb dieses Rahmens ebenfalls erlaubt, die BGS kennt kein grundsätzliches Verbot einzelner Live-Märkte. Was bleibt, ist die kleine Auswahl an Veranstaltern und die ebenso kleine Auswahl an Wettarten pro Rennen.

Der Rest dieses Texts ordnet diese Punkte ein: die Rechtslage, der Spielerschutz, die Wettarten und ihre Quoten, die Wettbewerbe im Wintersaison-Kalender, das Tableau der Veranstalter und am Ende die Antworten auf die wichtigsten Leserfragen.

Rechtslage und Bewilligung in der Schweiz

Die Rechtslage ist in einem Satz zu haben: in der Schweiz dürfen nur Swisslos und Loterie Romande Sportwetten anbieten, und was diese anbieten, muss auf der Gespa-Liste stehen. Dahinter steht ein dichtes Geflecht aus Geldspielgesetz, interkantonaler Vereinbarung und Aufsichtspraxis.

Ein vereistes Fenster einer Berghütte mit Blick auf verschneite Tannen im blassen Winterlicht.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) ist seit dem 1. Januar 2019 in Kraft. Es definiert Sportwetten als Grossspiel und verlangt für jedes Grossspiel eine Bewilligung. Eine Bewilligung besteht aus zwei Teilen: der Veranstalterbewilligung, die eine Organisation braucht, und der Spielbewilligung, die jedes einzelne Spiel abdeckt. Beide werden von der Gespa vergeben, der interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Die Gespa beaufsichtigt zugleich die Einhaltung der Spielregeln, der Geldwäscherei-Vorgaben und der Spielerschutzbestimmungen. Das ESBK, die Eidgenössische Spielbankenkommission, ist für Spielbanken zuständig, nicht für die beiden Lotteriegesellschaften.

Die interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020) hat die Zahl der Veranstalterinnen und Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos und Loterie Romande. Eine dritte Lizenz gibt es nicht. Wer eine ausländische Lizenz vorweist – Curaçao, Malta, Deutschland –, hat damit in der Schweiz kein Recht. Das BGS hält in Art. 4 fest: eine ausländische Bewilligung gilt nur in der Schweiz, wenn hier eine zusätzliche Schweizer Bewilligung erteilt wurde. Für die beiden zugelassenen Veranstalter ist die Schweizer Bewilligung die einzige, die zählt.

Verbreitungsgebiet zählt. Swisslos organisiert Sporttip für 19 Deutschschweizer Kantone, das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Westschweiz wird von der Loterie Romande bedient, genauer für die Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Eine Online-Registrierung ist nur möglich, wenn eine Person im Vertragsgebiet des jeweiligen Veranstalters wohnt oder dort gewöhnlichen Aufenthalt hat. Wer im Kanton Waadt wohnt, kann sich nicht bei Swisslos registrieren und umgekehrt.

Was auf den Wettschein kommt, ist durch die Gespa-Liste eingegrenzt. Die Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten ist geschlossen. Nur die Wettbewerbe und Wettarten, die dort verzeichnet sind, dürfen angeboten werden. Frauen-Wettbewerbe erscheinen auf der Liste, soweit sie für die Wette freigegeben sind, Qualifikationsrunden nur, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind. Trainingsläufe sind generell nicht wettbar, Eckball- oder Kartenmärkte kennt die Liste im Skisport nicht, esports steht nicht auf der Liste. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige beteiligt sind, sind vom Wettangebot ausgeschlossen.

Live-Wetten sind innerhalb dieses Rahmens erlaubt. Das BGS enthält kein grundsätzliches Verbot einzelner Live-Märkte; entscheidend ist, dass der Veranstalter die Bewilligung für die jeweilige Live-Wette hält und der Wettbewerb gelistet ist. Cash-Out ist gesetzlich nicht eigens geregelt; das Merkmal ist, soweit angeboten, eine betriebliche Funktion des Veranstalters. Sporttip bietet sie für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten an, vollständig, ohne Teilauszahlung.

Wer ohne Schweizer Bewilligung organisiert, macht sich strafbar. Art. 130 BGS sieht für das unbewilligte Veranstalten von Grossspielen eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor, in gewerbsmässiger Form bis zu fünf Jahren. Für Anbieter ist das Veranstalten also ein Risiko. Für Spielende bleibt das Spielen an sich straffrei, aber Einsätze und Gewinne können im Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden, und Schweizer Schutzmechanismen greifen nicht.

Die Gespa führt zusätzlich eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Internetanbieter per DNS-Sperre blockieren. Die erste Liste wurde am 3. September 2019 veröffentlicht, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Ausweichdomains werden im Stundenrhythmus nachgezogen, was als Domain-Hopping bekannt ist; unter den namentlich genannten Beispielen tauchen Interwetten, Bet-at-Home und bet365 auf. Wer auf einer gesperrten Seite spielt, kann auf einem anderen Weg dorthin gelangen, aber er spielt ohne Schweizer Bewilligung und ohne Schweizer Schutz.

Anzeigen und Werbung sind streng reguliert. Art. 74 BGS verbietet aufdringliche oder irreführende Werbung sowie Werbung, die sich an Minderjährige oder gesperrte Personen richtet. Art. 74 Abs. 3 BGS verbietet Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht zugelassen sind, bei einer Busse bis zu CHF 500’000 nach Art. 131 BGS. Gratiswetten oder Gratisspielguthaben brauchen eine vorgängige Zustimmung der Gespa. Keine dieser Vorgaben verlangt, dass Promo-Codes gedruckt oder Anbieter beworben werden.

Spielerschutz und Pflichten der Veranstalter

Der Spielerschutz ist die zweite Säule der Regulierung und greift, bevor die erste Wette platziert wird. Wer bei Swisslos online mitspielen will, muss mindestens 18 Jahre alt sein und einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet haben. Eine Spielsperre darf nicht bestehen, jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Identität wird bei der Registrierung über einen hochgeladenen Ausweis geprüft, die Daten werden gegen Adressdatenbanken abgeglichen. Wer minderjährig ist, hat von vornherein keinen Zugang, ein versehentliches Mitspielen ist ausgeschlossen.

Ein Paar Skihandschuhe liegt auf einem Holzgeländer am Ende eines verschneiten Wegs in der Dämmerung.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Limite setzt jede spielende Person selbst. Das Gesetz verlangt vom Veranstalter, dass eine oder mehrere Maximalwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste festgelegt werden. Bei Sporttip werden vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Senkungen gelten sofort. Erhöhungen greifen frühestens nach 72 Stunden, bei Loterie Romande typischerweise ebenso. Diese 72-Stunden-Frist ist eine Selbstverpflichtung der Veranstalter über das gesetzliche Minimum von 24 Stunden hinaus und kostet den Spieler Zeit, wenn er sein Limit anheben will, aber sie nimmt dem Limit seinen augenblicklichen Impuls. Zusätzlich lässt sich bei Swisslos eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen.

Spielsperren sind möglich und wirken. Swisslos erlaubt eine produktbezogene Selbstsperre für die Dauer von 1 bis 180 Tagen, ohne Möglichkeit der vorzeitigen Aufhebung. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt für Swisslos, für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie für das Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Spielsperre kann frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden, eine Fachstelle ist einzubeziehen. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss vom Veranstalter angeboten werden.

Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn. Das ist im BGS in Art. 45 ausdrücklich so geregelt. Für den Schutz Minderjähriger unternehmen die Veranstalter erheblichen Aufwand, aber Testkäufe der Gespa haben im Jahr 2025 an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen ein Wetten an Minderjährige ergeben. Wer den Schutz an der Verkaufsstelle sucht, sollte wissen, dass er dort weniger zuverlässig greift als online.

Steuerlich sind Gewinne aus Schweizer Sportwetten bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei. Bundesrechtlich liegt die Schwelle seit dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Vorjahr bei CHF 1’070’400. Die kantonalen Schwellenwerte fallen anders aus, was die Faustregel «je nach Kanton» nötig macht. Oberhalb der Schwelle zieht der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab, die über die Steuererklärung rückforderbar sind. Wer als gewöhnlicher Wettender spielt, bleibt typischerweise unter dem Freibetrag. Gewinne von ausländischen Anbietern fallen nicht unter die Verrechnungssteuer; die kantonale Praxis im Thurgau behandelt solche Gewinne jedoch als voll steuerbares Einkommen ohne Freibetrag. Eine Wettsteuer auf den Einsatz kennt das Schweizer System nicht.

Verantwortungsvolles Spielen läuft auf drei Ebenen: Identitätsprüfung, eigene Limiten und Zugangssperren. Wer als Leserin oder Leser einer dieser Ebenen nicht traut, sollte sich nicht registrieren, denn eine spätere Kontrolle wird durch den Veranstalter und nicht durch die Lesenden ausgeübt.

Wettmärkte und Quoten: was eine Quote kostet

Im Skisport sind die Wettmärkte enger definiert als im Fussball. Wer auf das nächste Weltcup-Rennen oder die nächste Ski WM wetten will, findet typischerweise drei bis fünf Markttypen pro Rennen, nicht sechzig wie auf internationalen Plattformen. Häufig angeboten werden Sieger eines Rennens, Podium, Kopf-an-Kopf-Duell, beste Platzierung in einer Disziplin und Langzeitwetten auf den Gesamtweltcup oder eine Disziplinenwertung.

Leere Sessel eines Sessellifts gleiten an einem verschneiten Hang hinauf, der Himmel ist hell und blass.
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote und wird auf 5 Rappen genau abgerundet.

Die Quote selbst entsteht aus zwei Grössen: der Wahrscheinlichkeit, die der Buchmacher dem Ausgang beimisst, und der Marge, die er einbehält. Wer versteht, wie sich Marge in der Quote versteckt, versteht auch, warum zwei Buchmacher mit unterschiedlichen Meinungen zum gleichen Rennen trotzdem auf ähnliche Quoten kommen.

Wie eine Quote entsteht

Eine faire Quote wäre der Kehrwert der Wahrscheinlichkeit: 50 % Wahrscheinlichkeit ergäbe Quote 2.00, 25 % ergäbe Quote 4.00. Daraus ergibt sich die Auszahlungsquote: Wie viel von jedem eingesetzten Franken zurückbezahlt wird, wenn alle Ausgänge eingetreten sind. Bei zwei Ausgängen mit je 50 % Wahrscheinlichkeit läge die Auszahlungsquote bei 100 % und der Buchmacher würde nichts verdienen.

Fünf Paar Skier stehen aufrecht in einer Reihe im Schnee und verschwinden langsam im weichen Nebel.
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000.

Eine echte Quote ist kleiner als der faire Wert, weil der Buchmacher eine Marge einpreist. Bei einem Markt mit zwei Ausgängen zu Quote 1.90 / 1.90 ist die Auszahlungsquote 1 ÷ (1 / 1,90 + 1 / 1,90) ≈ 0,526, also 52,6 %, und die Marge ≈ 47,4 %. Bei 1.85 / 1.85 fällt die Auszahlungsquote auf ≈ 54,1 % und die Marge auf ≈ 45,9 %. Die Marge ist das, was der Buchmacher im Durchschnitt pro eingesetztem Franken behält, und sie ist die einzige verlässliche Zahl, die der Buchmacher macht.

Für ein illustratives Beispiel mit zwei Ausgängen zu Quote 1.90 / 1.90 (Zielwert, ohne Bezug auf ein bestimmtes Rennen) ergibt sich eine Auszahlungsquote von rund 52,6 % und eine Marge von etwa 47,4 %. Bei Quote 1.95 / 1.95 läge die Marge in der Grössenordnung von 2,5 %, und erst ab dieser Quote fängt der Markt an, so etwas wie ein ausgeglichenes Angebot zu werden. Die Faustregel: je näher die Quote an 2,00 liegt, desto näher kommt der Markt einem fairen Angebot.

Vom Einsatz zum Gewinn

Eine Einzelwette wird eingesetzt mal Quote abgerechnet, der Nettogewinn ist Einsatz mal (Quote minus 1). Bei einem Einsatz von CHF 10 auf Quote 2,50 ergibt sich ein Bruttogewinn von CHF 25, der Nettogewinn liegt bei CHF 15. Bei einer Kombinationswette werden die Einzelquoten multipliziert; vier Voraussagen mit 2,00 / 2,50 / 3,00 / 1,80 ergeben eine Gesamtquote von 27,00 und aus CHF 5 Einsatz einen Bruttogewinn von CHF 135.

Eine frierende Hand hält einen Bleistift über einer handbeschriebenen Notizbuchseite auf einem Holztisch in einer Berghütte.
Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio.; aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio.

Bei Sporttip wird der Gewinnbetrag auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und anschliessend auf 5 Rappen genau abgerechnet. Aus einem Bruttogewinn von CHF 12,347 wird CHF 12,35 abzüglich 0,05 Rappen, also CHF 12,30. Diese Rundung wirkt klein, fällt aber bei vielen kleinen Wetten ins Gewicht.

Warum die Marge das beste Vergleichsmass ist

Quoten unterscheiden sich zwischen Märkten, Disziplinen und Veranstaltern. Die Quote eines Favoriten ist niedrig, die Quote eines Aussenseiters hoch, und kein Vergleich einer einzelnen Quote sagt etwas über den Markt aus. Wer den Markt vergleicht, vergleicht seine Margen: ein 1X2-Markt im Fussball mit 5 % Marge ist enger als einer mit 8 %, ein 3-Weg-Siegermarkt im Skisport mit 12 % lässt mehr für den Buchmacher als einer mit 8 %. Wer Quoten vergleicht, schaut darauf, was der Gesamtmarkt nimmt, nicht was eine einzelne Position verspricht.

Cash-Out ist eine vorzeitige Auszahlung. Bei Sporttip ist der ausgezahlte Betrag tiefer als der mögliche spätere Gewinn, abhängig vom Stand des Rennens und der Wette. Der Veranstalter kann Cash-Out jederzeit ändern oder nicht anbieten. Eine Garantie für jeden Markt gibt es nicht, ein einmal ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Live-Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1,00. Was das im Einzelfall heisst, hängt vom Rennverlauf ab.

Quotenboosts und Profitboosts

Swisslos kennt zwei Arten von Boosts. Quotenboosts gelten nur online, prematch und nur für Einzelwetten mit einer Voraussage. Sie erhöhen die Quote. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Ereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro spielende Person nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der Sporttip-Kombiboost funktioniert andersherum: er setzt eine Prämie auf den Nettogewinn einer Kombiwette, sobald genügend Voraussagen mit ausreichender Quote zusammenkommen.

Voraussagen Mindestquote je Voraussage Bonus auf Nettogewinn
4 1,50 5 %
7 1,50 20 %
10 1,50 40 %
15 1,50 100 %

Ein Beispiel: Eine Kombiwette mit vier Voraussagen zu Quoten, die alle über 1,50 liegen, bringt einen um 5 % erhöhten Nettogewinn. Bei einem Einsatz von CHF 5 und einer Gesamtquote von 20,00 liegt der Bruttogewinn bei CHF 100, der Nettogewinn bei CHF 95. Mit dem 5 %-Boost erhöht sich der auszahlbare Gewinn auf CHF 99,75. Der Mechanismus belohnt mehr Voraussagen, aber nur, wenn die Einzelquoten die Mindestschwelle halten.

Sportarten, Wettbewerbe und der Saisonkalender

Skisport im Wettprogramm umfasst die alpinen Disziplinen, den Skisprung-Weltcup, den Langlauf-Weltcup, Biathlon und die Snowboard- und Freestyle-Formate. Welche dieser Disziplinen und welche Wettbewerbe gewettet werden dürfen, steht auf der Gespa-Liste.

Eine steile, eisige Abfahrtspiste aus der Ferne, orangefarbene Netze säumen die Strecke unter gleissender Sonne.
Der Sporttip-Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50 und zahlt 5 % Bonus auf den Nettogewinn bei vier.

Alpiner Skisport ist die populärste Skikategorie. Im Weltcup zirkulieren Damen und Herren durch Slalom, Riesenslalom, Super-G, Abfahrt und Kombination. Der Gesamtweltcup ist eine Saisonwertung, nicht ein einzelnes Rennen, und wird typischerweise als Langzeitwette angeboten. Disziplinenwertungen gibt es in jeder der genannten Disziplinen. Die Ski WM ist alle zwei Jahre angesetzt und bündelt die alpinen Titelkämpfe in einer Grossveranstaltung. Wettbewerbe aus dieser Liste lassen sich prematch wetten, soweit gelistet, und im Rahmen der Veranstalterbewilligung auch live.

Skisprung und Skisprung-Weltcup sind ebenfalls gelistet. Skispringen-Wettmärkte sind enger als im Fussball: wer springt am weitesten, wer steht auf dem Podium, wer gewinnt die Tournee, oft nicht mehr. Auch hier verlangt eine Wette einen Eintrag auf der Gespa-Liste.

Langlauf und Biathlon ergänzen das Wintersportangebot. Die Wettmärkte sind ähnlich schmal: Sieger, Podium, Kopf-an-Kopf-Duell, gelegentlich Top-6 oder Top-10. Wer nach einem bestimmten Athleten oder einer Athletin sucht, prüft das Wettprogramm des Veranstalters; das Angebot variiert zwischen den Wochenenden der Saison.

Snowboard und Freestyle sind im Wettprogramm ebenfalls zu finden, soweit gelistet. Hier sind Wettmärkte teils eingeschränkt, weil Trainingsläufe nicht gewettet werden dürfen und Finals nur in einigen Formaten auf der Liste stehen.

Eine wichtige Grenze: die Gespa-Liste ändert sich. Wer eine bestimmte Disziplin oder einen Wettbewerb sucht, sollte die Liste prüfen, weil sie mit jeder neuen Version Wettbewerbe aufnehmen oder entfernen kann. Ein Rennen, das in einer früheren Version auf der Liste stand, kann in der nächsten fehlen, und die Anbieter passen ihr Wettprogramm entsprechend an.

Was passiert bei Absage oder Verschiebung

Skirennen werden oft verschoben, wenn Wind, Schnee oder Sicht nicht mitspielen. Der Veranstalter reagiert in der Regel nach einer Frist von 48 Stunden: Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt; in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage die Quote 1,00, die übrigen Voraussagen bleiben aktiv. Wird das Rennen innerhalb von 48 Stunden oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, gilt das Ergebnis des nachgeholten Rennens. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Swisslos-Zwecks. Wer sich gegen eine verweigerte Auszahlung wehren will, muss dies innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief tun.

Diese Regeln gehören zu den Spielregeln des Veranstalters und werden in den Spielregeln und Teilnahmebedingungen festgehalten. Sie sind Teil des Vertrags zwischen Veranstalter und Spielenden.

Veranstalter im Vergleich

Wer in der Schweiz auf Skirennen wetten will, kann zwischen zwei zugelassenen Veranstaltern wählen. Beide führen eine interkantonale Bewilligung, beide werden von der Gespa beaufsichtigt, und beide decken unterschiedliche Vertragsgebiete ab. Das Tableau fällt entsprechend kurz aus.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter / Bewilligungsbasis
Swisslos Sporttip Ja – Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Produkt Sporttip
Loterie Romande Jouez Sport Ja – Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa) Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande); Produkt Jouez Sport
Donbet Keine Schweizer Bewilligung Lizenz als angegeben nicht etabliert; in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
IviBet Keine Schweizer Bewilligung Lizenz als angegeben nicht etabliert; in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
22Bet Keine Schweizer Bewilligung Lizenz als angegeben nicht etabliert; in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
Betovo Keine Schweizer Bewilligung Lizenz als angegeben nicht etabliert; in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
BetLabel Keine Schweizer Bewilligung Lizenz als angegeben nicht etabliert; in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
BetPanda Keine Schweizer Bewilligung Lizenz als angegeben nicht etabliert; in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
Rollbit Keine Schweizer Bewilligung Lizenz als angegeben nicht etabliert; in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
Betscore Keine Schweizer Bewilligung Lizenz als angegeben nicht etabliert; in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)

Die acht ausländischen Marken sind der Vollständigkeit halber aufgeführt. Sie sind in der Schweiz nicht zugelassen, ihre Domains können auf der Sperrliste der Gespa stehen, und sie fallen nicht unter die Schweizer Regeln zu Schutz, Steuern und Rückforderung. Wer auf einer dieser Seiten spielt, spielt ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Ausschlussregister und ohne Schweizer Beschwerdeweg. Die Spalten zu Spielerschutz, Verlustlimiten und Wettmärkten, die für die Schweizer Veranstalter dokumentiert sind, gelten für diese Anbieter nicht.

Swisslos Sporttip

Swisslos, mit vollem Namen SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, hat ihren Sitz in Basel und organisiert Lotterien und Sportwetten gestützt auf die interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019, die 2020 in Kraft trat. Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Der Veranstalter bedient 19 Deutschschweizer Kantone, das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer dort wohnt oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, kann sich online registrieren.

Die Registrierung verlangt einen Ausweis, der hochgeladen wird, und einen Abgleich mit Adressdatenbanken. Eine bestehende Spielsperre oder das Alter unter 18 schliessen aus. Vor der ersten Wette setzen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage (Obergrenze CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000), Senkungen gelten sofort, Erhöhungen erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage möglich.

Das Wettprogramm umfasst die gelisteten Sportarten und Wettbewerbe, prematch und live. Sporttip bietet Einzel-, Kombinations- und Systemwetten an, Mindesteinsatz CHF 1, Höchsteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1’000, für Systemwetten CHF 10’000. Der Veranstalter kann die Limiten jederzeit ändern, eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Cash-Out gibt es nur online, vollständig und ohne Teilauszahlung, vor Spielbeginn und live, ohne Garantie für jeden Markt. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn, beide sind pro Person einmal nutzbar und bei Cash-Out hinfällig.

Wer bei Swisslos Geld einzahlt, lädt das Wallet per Online-Zahlung oder Einzahlungsschein auf, Mindestbetrag CHF 20, maximale Aufladung in 30 Tagen CHF 10’000, maximale Wallet-Bestand CHF 9’999. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen überwiesen. Auszahlungen auf Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonten sind zweimal in 365 Tagen gratis, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % erhoben werden, Überweisung innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Die App ist iOS und Android verfügbar. Wetten, die in der App zusammengestellt sind, können per QR-Code an einer Verkaufsstelle gespielt werden. Das ist ein Hybrid aus Online und Verkaufsstelle und nutzt das bestehende Vertriebsnetz.

Für 2025 meldete Swisslos einen Reingewinn von CHF 562 Mio., davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz. Aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio. (2024: CHF 122 Mio.). Das ist die Zahl, die hinter dem Sporttip-Angebot steht, und sie zeigt, wohin die Marge fliesst.

Verdikt: für Wettende in der Deutschschweiz, im Tessin und in Liechtenstein, die innerhalb der Schweizer Regeln spielen wollen, ist Swisslos die einzige seriöse Option. Wer kein Wallet-Konto will, kann an der Verkaufsstelle spielen. Wer Cash-Out sucht, bekommt es online, vollständig und ohne Garantie. Wer den hybriden Weg über App und Verkaufsstelle gehen will, kann ihn gehen.

Loterie Romande Jouez Sport

Die Loterie Romande organisiert Jouez Sport für die Westschweiz, genauer für die Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Kontaktadresse ist Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Das Netz aus 2’350 Verkaufsstellen macht den Westschweizer Markt überproportional stationär, daneben zählt die Loterie Romande 221 Mitarbeitende.

Die Bewilligung folgt dem gleichen Muster wie bei Swisslos: Veranstalter- und Spielbewilligung unter dem BGS, Aufsicht durch die Gespa. Wer im Vertragsgebiet der Loterie Romande wohnt, kann sich online registrieren, das Prozedere läuft über Identitätsprüfung, Alter 18 plus und Ausschluss einer bestehenden Sperre.

Die Wettmärkte folgen der Gespa-Liste. Was sich zwischen den beiden Anbietern unterscheidet, sind die Bedienung der Online-Plattform und des Vertriebs, nicht die Auswahl der Sportarten oder Wettbewerbe. Langzeitwetten und Live-Wetten sind innerhalb der Bewilligung möglich, eine breite App-Verfügbarkeit ist vorhanden, eine Cash-Out-Funktion ist im Spielreglement vorgesehen.

Die Eigenheiten liegen im regionalen Auftritt und in der Sprache. Wer Westschweizer Französisch spricht, wird die Plattform und den Kundendienst in dieser Sprache bedienen können, was bei einer mehrsprachig ausgerichteten Schweizer Angliederung nicht selbstverständlich ist.

Verdikt: für Wettende in den sechs Westschweizer Kantonen, die Online- und Verkaufsstellen-Vertrieb gewohnt sind, ist die Loterie Romande die zugelassene Stelle. Wer Französisch nutzt, wird hier zuerst fündig. Wer eine Funktion sucht, die das Schweizer System nicht hergibt, sucht sie auf einer Plattform, die in der Schweiz nicht zugelassen ist.

Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung

Donbet, IviBet, 22Bet, Betovo, BetLabel, BetPanda, Rollbit und Betscore haben keine Schweizer Bewilligung. Ihre Lizenzen, in anderen Jurisdiktionen erteilt, haben in der Schweiz nach Art. 4 BGS keine Wirkung. Sie sind nicht an das Schweizer Ausschlussregister angeschlossen, es gibt keine Schweizer Anlaufstelle für Beschwerden, und die Gespa kann ihre Domains auf die Sperrliste setzen, was zu einer DNS-Sperre bei Schweizer Internetanbietern führt.

Ein Schlüssel hängt an einem Holzhaken neben einer schweren, verschlossenen Hüttentür, auf der Schwelle liegt Schnee.
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf.

Wer auf einer dieser Seiten spielt, spielt ohne den Schutz, den das BGS bietet. Gewinne können je nach Kanton anders besteuert werden, im Thurgau gilt das ausländische Grossspiel-Gewinne als voll steuerbares Einkommen ohne Freibetrag. Ein- und Auszahlungen unterliegen den Regeln der ausländischen Anbieter, nicht den Regeln der Gespa. Werbung für diese Anbieter ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und kann nach Art. 131 BGS mit einer Busse bis zu CHF 500’000 geahndet werden.

Verdikt: für Schweizer Wettende sind diese Marken keine Alternative zu den beiden zugelassenen Veranstaltern. Sie bieten mehr Märkte und mehr Funktionen, weil sie nicht an die Schweizer Liste gebunden sind. Wer das nutzen will, spielt ohne Bewilligung, ohne Spielerschutz und ohne Schweizer Beschwerdeweg.

Häufige Fragen

Dürfen in der Schweiz Wetten auf Skirennen bei Swisslos oder Loterie Romande platziert werden?

Ja. Swisslos und Loterie Romande sind die einzigen zwei Veranstalterinnen mit Schweizer Bewilligung. Sporttip deckt die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein ab, Jouez Sport die sechs Westschweizer Kantone. Eine Online-Registrierung ist nur mit Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet möglich.

Stehen Weltcup-Rennen und Ski-Weltmeisterschaften auf der Gespa-Liste der zugelassenen Wettbewerbe?

Die Gespa-Liste ist geschlossen, das heisst nur was draufsteht, darf angeboten werden. Alpiner Weltcup und Ski-WM sind gelistet, ebenso Skisprung, Langlauf und Biathlon. Trainingsläufe sind von Wetten ausgenommen, Eckball- oder Kartenmärkte kennt die Ski-Liste nicht. Die Liste wird regelmässig aktualisiert, das aktuelle Wettprogramm des Veranstalters zeigt, was konkret zur Verfügung steht.

Wie wirkt sich die Marge auf die Quote eines Rennsiegers aus?

Die Marge ist der Anteil, den der Veranstalter im Durchschnitt pro Franken Einsatz behält. Eine Quote von 2,00 entspricht 100 % Auszahlung, 1,90 entspricht etwa 47 % Marge bei zwei Ausgängen, 1,95 entspricht rund 2,5 % Marge. Margen zwischen 5 % und 12 % sind im Markt üblich, einzelne Wetten oder Live-Situationen können darüber oder darunter liegen.

Wie wird eine Wette abgerechnet, wenn ein Rennen wegen Schnee oder Wetter abgesagt wird?

Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1,00, die übrigen Voraussagen bleiben aktiv. Bei Nachholung im Rahmen des Turniers wird das nachgeholte Ergebnis gewertet. Über die 26-Wochen-Frist verfallen nicht abgeholte Gewinne.

Wie lassen sich Verlustlimiten setzen, und wie lange dauert es, bis eine Erhöhung gilt?

Bei Sporttip werden vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt (Obergrenze CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000). Senkungen gelten sofort, Erhöhungen erst nach 72 Stunden. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage gesetzt werden. Die Veranstalter gehen damit über das gesetzliche Minimum von 24 Stunden hinaus.

Wie wird der Gewinn einer Kombiwette auf mehrere Rennen aus den Einzelquoten berechnet?

Bei einer Kombiwette werden die Einzelquoten multipliziert. Der Bruttogewinn ist Einsatz mal Gesamtquote, der Nettogewinn Einsatz mal Gesamtquote minus Einsatz. Bei Sporttip zählt jede Voraussage mit Quote 1,00, wenn das Ereignis abgesagt und nicht nachgeholt wird. Der Gewinn wird auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerechnet. Der Kombiboost legt eine Prämie auf den Nettogewinn, sobald genügend Voraussagen mit Quote ab 1,50 zusammenkommen.

Verfasst vom Team von „Skiwetten”.

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